Am 01. Juli 2005 gab es eine weitere Etappe der Gesundheitsreform. Gesetzlich Versicherte zahlen 0,9 Prozent ihres Brutto-Lohnes mehr an die Krankenkasse.
Für das Krankengeld 0,5 Prozent und für den Zahnersatz 0,4 Prozent. Als Entlastung der Versicherten soll im gegenzug die Krankenkassenbeiträge um genau diesen Prozentsatz sinken. Da sich die Arbeitgeber nicht mehr an den Kosten beteiligen entsteht für den Arbeitnehmer eine Zusatzbelastung von 0,45 Prozent.